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Eingangsvoraussetzung für den Erhalt eines DVGW-Prüfzeichen ist zunächst der Wirksamkeitsnachweis nach Arbeitsblatt W 512, der eine Mindestwirksamkeit von 80% im Boilerversuch mit Elektroheizelementen bei einem Volumenstrom von 5 l/min, 24 Wassernachspeisungen pro Tag und einer 8-stündigen Stagnationsphase vorgibt. Bei diesem Test geht es ausschließlich um die Wirksamkeit im Bereich Kalksteinverminderung. Höhere Durchsätze und Auswirkungen auf die Wasserqualität werden nicht betrachtet. Das Bestehen des Tests nach Arbeitsblatt W 512 führt nur zu einem Prüfzeugnis.
Für einen erfolgreichen Test zum Erhalt eines DVGW-Prüfzeichens ist eine Gebrauchtauglichkeitsprüfung nach Arbeitsblatt W 510 notwendig. Mit der W 510 werden erstmalig die Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit (Volumenströme 1-20 l/ min), Beschaffenheit, Betriebssicherheit und Hygiene von Kalkschutzgeräten festgelegt und die entsprechenden Prüfungen angegeben.
Weiterhin werden nach Arbeitsblatt W 510 geprüft :